Akupunktur Kompetenz
... in Ostbayern
... im Landkreis Cham
Dr. med. Thomas Braun B. AC.
Vizepräsident des Akupunkturweltverbandes WFAS
Mitglied der Redaktion des Journals:
Standards und Richtlinien in der chinesischen Medizin

Praxisklinik (Rötz)
Böhmerstr. 21, 92444 Rötz, Tel.: 09976 1206




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Patienteninformation

Berufsgenossenschaften (Unfallarzt - D-Arzt)

Wir bieten eine umfassende ambulante Behandlung für Patienten nach Unfällen (Weg und Arbeit) entsprechend den Regeln der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) an.

Privatpatienten

Als Facharzt mit umfangreichen Zusatzqualifikationen und abgeschlossenem Zweitstudium TCM / Akupunktur freue ich mich, Ihnen eine umfängliche Behandlung, einschließlich TCM, Akupunktur, Moxibustion, Manuelle Medizin, Sportmedizin und Homöopathie anbieten zu können.

Gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten)

Sie können ihre Krankenkasse auswählen. Wählen Sie also einfach eine Kasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag aus und schließen Sie eine geeignete Zusatzversicherung ab.

Ein Beispiel:
Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT angeboten von der Bayerischen Versicherungskammer (UKV) als Beispiel. Durch die gleichzeitige Auswahl einer geeigneten gesetzlichen Krankenkasse sparen Sie (natürlich abhängig von Ihrem angesetzen Einkommen) nicht selten sogar Geld ein und haben gleichzeitig einfachen Zugang zu unseren Leistungen in TCM, Akupunktur, Moxibustion, Homöopathie u. v. a. m..

Lassen Sie uns einfach mal ein Rechenbeispiel geben:
Von der Krankenkassen werden beispielsweise Beträge für 30000.- Euro jährlich erhoben (1% davon sind 300.- Euro): Die Zusatzbeträge haben Schwankungen von über 3% (Stand 4/25)(hier nach dessen Höhe sortiert).
* Sie wählen eine Kasse mit 1,5% weniger Zusatzbeitrag aus (Ersparnis nach meiner Rechnung 450,- Euro im Jahr)(eben die 1,5% von 30000 Euro).
* Durchschnittliche Kosten für die genannte Zusatzversicherung (35,63 Euro mtl. - Person geboren am 01.05.1966) 427,56 Euro im Jahr (laut dortigem Beitragsrechner - Stand 4/25).
* Ersparnis: 22,44 Euro im Jahr.

Aber passen Sie bei der Auswahl der Zusatzversicherung auf! Einige davon zahlen grundsätzlich nicht bei ärztlicher Behandlung, sondern nur für Heilpraktiker. Heilpraktiker benötigen lediglich eine Bescheinigung, daß sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit sind. Eine Ausbildung ist für sie nicht vorgeschrieben (Stand 4/25). Gültig sind natürlich immer die Vertragsbestimmungen (Kleingedrucktes).